Hilfsmittel

Deutsche Hilfsmittelbeantragung für TiPY

TiPY ist als Hilfsmittel anerkannt und verfügt über eine eigene, spezifische Hilfsmittelnummer 16.99.04.0004.
Während andere Tastaturen unter der allgemeinen Hilfsmittelnummer (16.99.04.0900) geführt werden, wurde TiPY individuell klassifiziert. Dadurch kann sie gezielt bei der Krankenkasse oder Versicherung beantragt werden.
Diese Anleitung erklärt Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie benötigen, wie Sie den Antrag stellen und wie Sie TiPY bestellen können.
TiPY Keyboard Hilfsmittel

1. Was brauche ich, um TiPY zu beantragen?

Damit Sie TiPY als Hilfsmittel über Ihre Krankenkasse oder Versicherung erhalten, benötigen Sie:

✅ Ärztliche Verordnung (Rezept) – die Hilfsmittelverordnung

Ihr Arzt (z. B. Hausarzt, Neurologe oder Orthopäde) stellt Ihnen eine Hilfsmittelverordnung aus. Diese dient als ärztliche Bescheinigung, dass Sie TiPY als notwendiges Hilfsmittel benötigen. Die Verordnung ist die Grundlage für den Antrag bei der Krankenkasse und sollte alle relevanten Angaben zur Diagnose und zum verordneten Hilfsmittel enthalten.

Auf dieser sollte TiPY mit der Hilfsmittelnummer 16.99.04.0004 eingetragen sein.

✅ Kostenvoranschlag für TiPY

Diesen können Sie direkt auf unserer Website „Angebot anfragen“ anfordern.

✅ Anschreiben an die Krankenkasse

In diesem erklären Sie kurz, warum Sie TiPY benötigen.

📌 Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, ist es am besten, TiPY über einen Fachhändler zu bestellen.

2. Antragstellung bei der Krankenkasse

📄 Formulare für die Beantragung: Viele Krankenkassen stellen spezifische Formulare für die Beantragung von Hilfsmitteln bereit. Diese können je nach Krankenkasse variieren. Es ist daher empfehlenswert, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen oder deren Website zu besuchen, um das entsprechende Formular herunterzuladen.

Zusätzlich zur ärztlichen Verordnung und dem Kostenvoranschlag kann das Ausfüllen eines solchen Antragsformulars erforderlich sein. Einige Krankenkassen bieten auch Online-Services an, über die Sie den Antrag digital einreichen können.

Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare benötigen, können Sie sich an Ihren Fachhändler oder direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Bitte beachten Sie, dass eine präzise und vollständige Antragstellung den Genehmigungsprozess beschleunigen kann.

📬 Einreichung des Antrags: Senden Sie die folgenden Unterlagen an Ihre Krankenkasse oder Versicherung:

Die ärztliche Verordnung

Den Kostenvoranschlag

Ihr kurzes Anschreiben

📌 Tipp: Falls Ihre Krankenkasse Rückfragen hat, können Sie auf die Hilfsmittelnummer 16.99.04.0004 verweisen.

⏳ Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2–4 Wochen. Falls Sie keine Rückmeldung erhalten, fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

3. Nach der Genehmigung – So geht es weiter

📌 Auch Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherungen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten, wenn das Hilfsmittel für den Beruf notwendig ist.

✅ Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde:

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten oder gewährt einen Kostenzuschuss.

Sie erhalten eine Bestätigung und können TiPY direkt bestellen.

4. Bestellung & Lieferung

📦 Bestellung & Lieferung:

Sie können TiPY direkt über unseren Onlineshop bestellen oder über Ihren Fachhändler, Sanitätshaus oder Rehazentrum beziehen.

Falls Ihre Krankenkasse einen bestimmten Anbieter vorgibt, lassen Sie sich eine Liste mit Bezugsquellen zuschicken.

5. Unterstützung & Kontakt

Wie lange ist die Hilfsmittelverordnung gültig?

Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel 28 Tage gültig, danach muss sie erneuert werden.

Es ist wichtig, den Antrag innerhalb dieser Frist bei der Krankenkasse einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kann TiPY vorab getestet werden?

Manche Fachhändler bieten Testgeräte oder Vorführmodelle an.

Falls ein Test gewünscht ist, kann es sinnvoll sein, sich an eine Fachhändler, ein Sanitätshaus oder Rehazentrum zu wenden.

Bitte werfen Sie einen Blick auf unsere verlinkten Fachhändler.

📢 Tipp: Falls Sie sich in Reha oder Ergotherapie befinden, können Ihre Therapeuten Sie ebenfalls bei der Antragstellung unterstützen.

 
Mit TiPY wieder unabhängig arbeiten und kommunizieren!

Wir hoffen, dass diese Anleitung Ihnen hilft, TiPY problemlos zu beantragen und schnellstmöglich nutzen zu können.
 

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Weiterführende Informationen & Quellen

REHADAT

Mit vierzehn Portalen, zahlreichen Publikationen, Apps und Seminaren ist REHADAT das zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.

Hilfsmittelverzeichnis

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung gegenüber ihrer Krankenkasse (§ 33 SGB V). Die Krankenkassen realisieren diesen Versorgungsanspruch im Rahmen des Sachleistungsprinzips, indem sie Verträge gemäß § 127 SGB V mit Hilfsmittelleistungserbringern schließen. Dabei müssen die Krankenkassen die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (§139 SGB V) an die Qualität der Hilfsmittel und der Versorgung den Verträgen zugrunde legen.

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Diese Organisation bietet umfassende Informationen zur Hilfsmittelversorgung nach einem Schlaganfall. Sie beschreibt den Weg vom ärztlichen Rezept über die Beratung im Sanitätshaus bis hin zur Genehmigung durch die Krankenkasse.  

Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Das BMG stellt eine Übersicht über verschiedene Hilfsmittel bereit und erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. 

Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Hilfsmitteln, einschließlich Informationen zur ärztlichen Verordnung und dem Antragsverfahren bei der Krankenkasse. 

Gesund.bund.de: Dieses Portal informiert darüber, welche Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden und welche Kosten Versicherte selbst tragen müssen.